Heise hat einen Artikel geschrieben, der alle Urteile zum Telefonieren am Steuer nett zusammenfasst. Wird man erwischt kostet es 40€ und einen Punkt. Erlaubt ist es nur, wenn der Motor aus ist. Also zum Beispiel an der roten Ampel einfach den Motor ausmachen und schon ist es legal. Ohren wärmen darf man theoretisch auch mit dem Handy, aber dafür muss erst mal jemand glauben, das man nicht doch telefoniert...
Ansonsten gilt: Keine Tasten drücken! Man darf es aufheben, wenn es runter gefallen ist, aber nicht mal einen Anruf abweisen.
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Freitag, 19. Februar 2010
Heise hat einen Artikel geschrieben, der alle Urteile zum Telefonieren am Steuer nett zusammenfasst. Wird man erwischt kostet es 40€ und einen Punkt. Erlaubt ist es nur, wenn der Motor aus ist. Also zum Beispiel an der roten Ampel einfach den Motor ausmachen und schon ist es legal. Ohren wärmen darf man theoretisch auch mit dem Handy, aber dafür muss erst mal jemand glauben, das man nicht doch telefoniert...
Ansonsten gilt: Keine Tasten drücken! Man darf es aufheben, wenn es runter gefallen ist, aber nicht mal einen Anruf abweisen.
Ansonsten gilt: Keine Tasten drücken! Man darf es aufheben, wenn es runter gefallen ist, aber nicht mal einen Anruf abweisen.
Rechtslage zum Handy im Auto
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