Da Verbraucherschützer empfehlen eine Auskunft von Mobilfunkern einzuholen, hab ich das bei Fonic mal gemacht:
Ich bitte um Auskunft über alle zu meiner Person gespeicherten Bestands- und
Verbindungsdaten. Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes
zur umfassenden Auskunftserteilung verpflichtet sind. Darüber hinaus bitte ich eine
Klarstellung, ob und wenn ja zu welchem Zweck die Standortdaten der von mir genutzten
Funkzellen gespeichert worden sind.
Verbindungsdaten. Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes
zur umfassenden Auskunftserteilung verpflichtet sind. Darüber hinaus bitte ich eine
Klarstellung, ob und wenn ja zu welchem Zweck die Standortdaten der von mir genutzten
Funkzellen gespeichert worden sind.
Gern beauskunften wir Ihnen Ihre gespeicherten persönlichen Kundendaten. (...)
Eine Speicherung Ihrer genutzten Funkzellen erfolgt nicht.
Sehr schön!
Update: Klarmobil speichert auch nicht:
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ihre Auskunft nach § 34 BDSG haben wir Ihnen per Post zugesandt.
Weiterhin möchten wir Ihnen mitteilen, dass eine Erfassung bzw.
Speichung Ihres Standortes nicht erfolgt.
Eine Speicherung Ihrer genutzten Funkzellen erfolgt nicht.
Sehr schön!
Update: Klarmobil speichert auch nicht:
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ihre Auskunft nach § 34 BDSG haben wir Ihnen per Post zugesandt.
Weiterhin möchten wir Ihnen mitteilen, dass eine Erfassung bzw.
Speichung Ihres Standortes nicht erfolgt.
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